Name: Kompensationsflächen der Kreise/ kreisfreien Städte
Display Field: AKZ
Type: Feature Layer
Geometry Type: esriGeometryPolygon
Description: Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Description: *** Vorabzug der kommunalen Ausgleichsflächen der Kreise Schleswig-Flensburg, Herzogtum-Lauenburg und Dithmarschen Stand 2016 ***
Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Description: Dargestellt werden Ökokontoflächen die bei den Kreisen/kreisfreien Städten als solche geführt werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) erstellt aus den Datenlieferungen zu den Ökokontoflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ÖkokontoVO) vom 28.März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Description: Datengrundlagen für die Nutzungs- und Biotoptypen im Seeumfeld.
• Biotoptypenkartierung 2014 (WRRL-WK ohne s.u.)
• ffh_lrt_2007_2012 / Biotoptyp (Großen Plöner /Bischofssee, Westensee/Ahrensee)
Diese wurden mit einem 10 m-Puffer um die WRRL-Seen verschnitten und die Hauptbiotoptypen zu drei Gruppen (naturnah, landwirtschaftliche Nutzung, Siedlung) zusammengefasst.
Zu den Biotoptyen des dauerhaften Gewässerrandstreifens wurden die Waldbiotoptypen (W#) und die Gewässer-Biotoptypen (F#), Gehölze (H#) und die Sümpfe (GN; NR;NS) zu gerechnet.
Folgende Schlüssel (H_BIOTYP) wurden den naturnahen Gewässerrandstreifen / Biotopen aus Seekartierung zugerechnet:
H_BIOTYP:
FB
FF
FG
FK
FQ
FS
FT
FV
FW
FX
GN
H
HF
HG
HW
NR
NS
RH
W
WA
WB
WE
WF
WG
WM
WO
WP
Quelle:
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
Dezernat Seen
Hamburger Chaussee 25,24220 Flintbek
04347 704-461
Ulrike.Hamann@llur.landsh.de
Description: Grundlegende Aufgabe des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters SH/HH (LFK-SH) ist es, die nach InVeKoS beihilfefähigen Flächen (Feldblöcke und Landschaftselemente) in der Region SH/HH eindeutig raumbezogen zu identifizieren und für die Gewährung von Direktzahlungen im Rahmen des Antragsverfahrens zur Verfügung zu stellen.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird das Referenzsystem einer permanenten Prüfung und Pflege in Bezug auf dessen Aktualität unterzogen. Für ein Drittel der Landesfläche Schleswig-Holsteins wird jährlich eine turnusmäßige Befliegung durchgeführt. Die daraus resultierenden aufbereiteten DOP bilden die Grundlage für die systematische Referenzpflege des LFK-SH.
Definition Landschaftselement (LE):
Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie
- in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur beihilfefähigen / landwirtschaftlichen Fläche stehen (d. h. in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen oder direkt an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzen).
- Nach § 8 AgrarZahlVerpflV Cross Compliance relevant sind oder durch Rechtsverordnung der Landesregierung als Cross Comliance-relevant festgelegt worden sind.
Landschaftselemente werden nur dann im LFK-SH abgebildet, wenn sie den o. g. Kriterien der Beihilfefähigkeit entsprechen und innerhalb der letzten drei Jahre im Rahmen der Direktzahlungen beantragt worden sind.
Somit wird im LFK-SH nur ein (kleiner) Teil der tatsächlich in Schleswig-Holstein vorhandenen Landschaftselemente abgebildet.
Verantwortlich für Erstellung und Aktualisierung des Datensatzes:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Referat 22 EG – Direktzahlungen
Ansprechpartner: Susanne Niecke V2211
Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/trefferanzeige?docuuid=C6219AFC-EEC9-4835-92FA-C7C0BF2DED37
Description: Aus dem FORST-GIS SH übermitteltes Flächen-shape, mit den Eigentumsflächen der Landesforsten Schleswig-Holstein A.ö.R. (SHLF), ohne Binneneinteilung.
Quelle:
Weiß, Volker
SHLF, Forstplanung
Tel: 04321 - 5592-104
e-mail: volker.weiss@forst-sh.de
Description: Das digitale Landschaftsmodell (DLM) beschreibt die Erdoberfläche in ihrer Nutzung, ihrer Bedeckung und weitere darüber hinausgehender Charakteristiken. Es liegt objektstrukturiert als Vektordatensatz vor und enthält somit punkthafte (Windräder), linienhafte (Verkehrswegenetz) und flächenhafte (Wald) Geometrien welche die Landschaftsteile repräsentieren. Das Basis-DLM wird bundesweit homogen nach den Vorgaben der GeoInfoDok 6.0.1 erfasst. Den Nutzern steht ein einheitlicher Grunddatenbestand zur Verfügung, der länderübergreifend als Mindestinhalt feststeht. Die Länder führen darüber hinaus weitere Daten welche die regionalen Besonderheit und Anforderung widerspiegeln.
Das Basis-DLM umfasst 86 Objektarten und gewährleistet eine Lagegenauigkeit der linienhaften Straßen und Gewässer von 3 Meter.
Quelle:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LVERMGEOSH/Service/serviceGeobasisdaten/geodatenService_Geobasisdaten_BasisDLM.html
Description: Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) ist das flurstücksbezogene Basisinformationssystem des Liegenschaftskatasters des Landes Schleswig-Holstein. Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) werden darin flächendeckend für das ganze Landesgebiet nachgewiesen. Durch die laufende Einarbeitung aller Liegenschaftsvermessungen und den Datenabgleich mit anderen Stellen, wie .B. den Grundbuchämtern, wird ALKIS ständig aktualisiert.
Quelle:
https://www.geoportal.de/Info/2640ed97-028e-415f-98ce-92fa557e4e08
Description: Grundlegende Aufgabe des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters SH/HH (LFK-SH) ist es, die nach InVeKoS beihilfefähigen Flächen (Feldblöcke und Landschaftselemente) in der Region SH/HH eindeutig raumbezogen zu identifizieren und für die Gewährung von Direktzahlungen im Rahmen des Antragsverfahrens zur Verfügung zu stellen.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird das Referenzsystem einer permanenten Prüfung und Pflege in Bezug auf dessen Aktualität unterzogen. Für ein Drittel der Landesfläche Schleswig-Holsteins wird jährlich eine turnusmäßige Befliegung durchgeführt. Die daraus resultierenden aufbereiteten DOP bilden die Grundlage für die systematische Referenzpflege des LFK-SH.
Definition Feldblock (FB):
Ein Feldblock ist eine von stabilen, dauerhaften Außengrenzen (zum Beispiel Wald, Straßen, bebaute Flächen, Gewässer, Knicks, Gräben) umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber.
Grundsätzlich können Feldblöcke auf Ackerland, Grünland und Dauerkulturen entstehen.
Um einen Feldblock bilden zu dürfen, muss der Primärzweck dieser Fläche eine landwirtschaftliche Nutzung sein. Wird eine landwirtschaftliche Fläche auch für nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt, bleibt sie beihilfefähig, soweit sie hauptsächlich für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wird. Nach § 12 der DirektZahlDurchV vom 14.11.2014 liegt dann eine hauptsächliche landwirtschaftliche Nutzung vor, wenn die landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden kann, ohne durch die Intensität, Art, Dauer oder den Zeitpunkt der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit stark eingeschränkt zu sein.
Flächen, die innerhalb eines Feldblocks liegen und nicht eine primär landwirtschaftliche Nutzung aufweisen, werden als nicht beihilfefähige Flächen (nbF) erfasst und von der beihilfefähigen Fläche abgezogen.
Seit 01.01.2015 ist jedem Feldblock eine Hauptbodennutzung (HBN) zuzuweisen. Feldblöcke mit verschiedenen Bodennutzungskategorien sind entlang der erkennbaren Bewirtschaftungsgrenzen in folgende Hauptbodennutzungen aufzuteilen:
Ackerland (AL)
Dauergrünland (DGL)
Dauerkulturen (DK)
Sonstige nicht ldw. genutzte Flächen (SO)
Sonstige Art. 32-Flächen (SO32)
Aufforstungsflächen (FF)
Feldblöcke werden nur dann im LFK-SH abgebildet, wenn sie den o. g. Kriterien der Beihilfefähigkeit entsprechen und innerhalb der letzten drei Jahre im Rahmen der Direktzahlungen beantragt worden sind.
Verantwortlich für Erstellung und Aktualisierung des Datensatzes:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Referat 22 EG – Direktzahlungen
Ansprechpartner: Susanne Niecke V2211
Description: Grundlegende Aufgabe des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters SH/HH (LFK-SH) ist es, die nach InVeKoS beihilfefähigen Flächen (Feldblöcke und Landschaftselemente) in der Region SH/HH eindeutig raumbezogen zu identifizieren und für die Gewährung von Direktzahlungen im Rahmen des Antragsverfahrens zur Verfügung zu stellen.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird das Referenzsystem einer permanenten Prüfung und Pflege in Bezug auf dessen Aktualität unterzogen. Für ein Drittel der Landesfläche Schleswig-Holsteins wird jährlich eine turnusmäßige Befliegung durchgeführt. Die daraus resultierenden aufbereiteten DOP bilden die Grundlage für die systematische Referenzpflege des LFK-SH.
Definition Feldblock (FB):
Ein Feldblock ist eine von stabilen, dauerhaften Außengrenzen (zum Beispiel Wald, Straßen, bebaute Flächen, Gewässer, Knicks, Gräben) umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber.
Grundsätzlich können Feldblöcke auf Ackerland, Grünland und Dauerkulturen entstehen.
Um einen Feldblock bilden zu dürfen, muss der Primärzweck dieser Fläche eine landwirtschaftliche Nutzung sein. Wird eine landwirtschaftliche Fläche auch für nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt, bleibt sie beihilfefähig, soweit sie hauptsächlich für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wird. Nach § 12 der DirektZahlDurchV vom 14.11.2014 liegt dann eine hauptsächliche landwirtschaftliche Nutzung vor, wenn die landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden kann, ohne durch die Intensität, Art, Dauer oder den Zeitpunkt der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit stark eingeschränkt zu sein.
Flächen, die innerhalb eines Feldblocks liegen und nicht eine primär landwirtschaftliche Nutzung aufweisen, werden als nicht beihilfefähige Flächen (nbF) erfasst und von der beihilfefähigen Fläche abgezogen.
Seit 01.01.2015 ist jedem Feldblock eine Hauptbodennutzung (HBN) zuzuweisen. Feldblöcke mit verschiedenen Bodennutzungskategorien sind entlang der erkennbaren Bewirtschaftungsgrenzen in folgende Hauptbodennutzungen aufzuteilen:
Ackerland (AL)
Dauergrünland (DGL)
Dauerkulturen (DK)
Sonstige nicht ldw. genutzte Flächen (SO)
Sonstige Art. 32-Flächen (SO32)
Aufforstungsflächen (FF)
Feldblöcke werden nur dann im LFK-SH abgebildet, wenn sie den o. g. Kriterien der Beihilfefähigkeit entsprechen und innerhalb der letzten drei Jahre im Rahmen der Direktzahlungen beantragt worden sind.
Verantwortlich für Erstellung und Aktualisierung des Datensatzes:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Referat 22 EG – Direktzahlungen
Ansprechpartner: Susanne Niecke V2211
Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/trefferanzeige?docuuid=C6219AFC-EEC9-4835-92FA-C7C0BF2DED37
Description: Grundlegende Aufgabe des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters SH/HH (LFK-SH) ist es, die nach InVeKoS beihilfefähigen Flächen (Feldblöcke und Landschaftselemente) in der Region SH/HH eindeutig raumbezogen zu identifizieren und für die Gewährung von Direktzahlungen im Rahmen des Antragsverfahrens zur Verfügung zu stellen.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird das Referenzsystem einer permanenten Prüfung und Pflege in Bezug auf dessen Aktualität unterzogen. Für ein Drittel der Landesfläche Schleswig-Holsteins wird jährlich eine turnusmäßige Befliegung durchgeführt. Die daraus resultierenden aufbereiteten DOP bilden die Grundlage für die systematische Referenzpflege des LFK-SH.
Definition Feldblock (FB):
Ein Feldblock ist eine von stabilen, dauerhaften Außengrenzen (zum Beispiel Wald, Straßen, bebaute Flächen, Gewässer, Knicks, Gräben) umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber.
Grundsätzlich können Feldblöcke auf Ackerland, Grünland und Dauerkulturen entstehen.
Um einen Feldblock bilden zu dürfen, muss der Primärzweck dieser Fläche eine landwirtschaftliche Nutzung sein. Wird eine landwirtschaftliche Fläche auch für nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt, bleibt sie beihilfefähig, soweit sie hauptsächlich für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wird. Nach § 12 der DirektZahlDurchV vom 14.11.2014 liegt dann eine hauptsächliche landwirtschaftliche Nutzung vor, wenn die landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden kann, ohne durch die Intensität, Art, Dauer oder den Zeitpunkt der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit stark eingeschränkt zu sein.
Flächen, die innerhalb eines Feldblocks liegen und nicht eine primär landwirtschaftliche Nutzung aufweisen, werden als nicht beihilfefähige Flächen (nbF) erfasst und von der beihilfefähigen Fläche abgezogen.
Seit 01.01.2015 ist jedem Feldblock eine Hauptbodennutzung (HBN) zuzuweisen. Feldblöcke mit verschiedenen Bodennutzungskategorien sind entlang der erkennbaren Bewirtschaftungsgrenzen in folgende Hauptbodennutzungen aufzuteilen:
Ackerland (AL)
Dauergrünland (DGL)
Dauerkulturen (DK)
Sonstige nicht ldw. genutzte Flächen (SO)
Sonstige Art. 32-Flächen (SO32)
Aufforstungsflächen (FF)
Feldblöcke werden nur dann im LFK-SH abgebildet, wenn sie den o. g. Kriterien der Beihilfefähigkeit entsprechen und innerhalb der letzten drei Jahre im Rahmen der Direktzahlungen beantragt worden sind.
Verantwortlich für Erstellung und Aktualisierung des Datensatzes:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Referat 22 EG – Direktzahlungen
Ansprechpartner: Susanne Niecke V2211
Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/trefferanzeige?docuuid=C6219AFC-EEC9-4835-92FA-C7C0BF2DED37